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Double Opt-in

Es gibt derzeit 3 verschiedene Opt-in Anmeldeverfahren für werbliche Kontaktaufnahme: Single Opt-in, Confirmed Opt-in und Double Opt-in. Möchte ein Nutzer Informationen oder Werbung erhalten, muss er dem ausdrücklich in einer Anmeldung zustimmen und somit in die Verwendung seiner Daten einwilligen. Opt-in bedeutet hier wählen bzw. sich für etwas entscheiden.

Beim Single Opt-in werden die Kunden-Daten an das Newsletter-Tool weiter geleitet, womit der E-Mail-Empfänger automatisch in den Newsletter-Verteiler gespeichert wird. Hier genügt für die Anmeldung ein Klick auf den Abonnieren-Button.

Beim Confirmed Opt-In wird nach der Anmeldung eine automatisierte Bestätigungs-E-Mail (Confirmation) versendet. Diese E-Mail enthält ebenfalls einen Link, über den sich der User auch wieder vom Newsletter abmelden kann.

Beim Abonnieren von Newslettern oder Unternehmensinformationen ist  das Double Opt-in  (DOI) zwar die aufwändigste, aber eine rechtlich anerkannte Methode. Der User erhält bei diesem „doppeltem Beitritt“ zusätzlich eine E-Mail mit einem Link, den er als Bestätigung klicken muss, um sich für einen Newsletter anmelden zu können. Es kann sich hierbei um eine einfache Antwortmail handeln oder auch des Setzen eines Häckchens auf einer Landingpage erfordern. Wenn der Empfänger dann ein zweites Mal bestätigt hat, dass er sich für den Newsletter anmelden möchte, wird er in den Verteiler aufgenommen.

Das Double Opt-in soll den Verbraucher vor Spam schützen, da das Versenden unaufgeforderter, kommerzieller e-Mails nicht erlaubt ist.

Ist Double Opt-in verpflichtend?

Im Bereich des Werberechts gab es in den letzten Jahren neue Regelungen, um unerwünschte Werbung zu vermeiden. Verbraucher sind zunehmend genervt von der wachsenden Spam-Flut im Netz. So werden Unternehmen und Online-Händler dazu angehalten, dass E-Mails nicht ohne die Einverständniserklärung des Empfängers versendet werden. Es können hier inzwischen bei Verstößen hohe Abmahnkosten drohen.

Hier bietet das Double Opt-in eine rechtssichere Methode, um das Einverständnis für das Senden von Newslettern zweifelsfrei nachweisen zu können. Nur der Inhaber der E-Mail Adresse kann den Link in der Bestätigungsmail klicken. Es kann sich kein User beklagen, unaufgefordert Werbung erhalten zu haben. Enthält die  Double Opt-in Mail keine Werbung, kann diese auch nicht als ungewollte Werbung deklariert werden.

Im Bereich Online-Marketing empfiehlt sich Double Opt-in, da neben der verbesserten Rechtssituation auch die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass ein User einen Newsletter auch tatsächlich liest, wenn er ihn bewusst angefordert hat.

Hinweis: Diese Infos stellen keine rechtliche Beratung dar noch sind wir zu einer solchen berechtigt. Im Zweifelsfall bitte immer von einem Fachanwalt beraten lassen.

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